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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2015 - L 11 AS 1041/13 B   

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https://dejure.org/2015,105703
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2015 - L 11 AS 1041/13 B (https://dejure.org/2015,105703)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.01.2015 - L 11 AS 1041/13 B (https://dejure.org/2015,105703)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - L 11 AS 1041/13 B (https://dejure.org/2015,105703)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.06.2015 - B 4 AS 11/14 R

    Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen im SGB II-Bezug ist unzulässig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2015 - L 11 AS 1041/13
    Da der Senat keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf § 42a Abs. 2 SGB II hat, gebietet auch allein der Umstand, dass die Frage der Rechtmäßigkeit der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens durch Aufrechnung mit 10 vH des maßgeblichen Regelbedarfs in der Revision beim Bundessozialgericht anhängig ist (Az: B 4 AS 11/14 R) nicht, von einer hinreichenden Erfolgsaussicht des Begehrens des Klägers auszugehen.
  • SG Berlin, 30.09.2011 - S 37 AS 24431/11

    Arbeitslosengeld II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung - Einbehaltung von

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2015 - L 11 AS 1041/13
    Zur Begründung hat er unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des SG Berlin (Beschluss vom 30.09.2011 - S 37 AS 24431/11 ER) geltend gemacht, dass der lange Rückzahlungszeitraum zu einer unzulässigen Gefährdung des Existenzminimums führe.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2013 - L 3 AS 5184/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.01.2015 - L 11 AS 1041/13
    In Übereinstimmung mit dem Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 28. September 2013 - L 3 AS 5184/12) sieht der angerufene Senat im Hinblick auf die Regelung des § 42a Abs. 2 SGB II für den Bereich der Aufrechnung eines Rückzahlungsanspruchs aufgrund einer darlehensweise gewährten Mietkaution gegen den Anspruch auf laufende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. dazu ausführlich und mwN LSG Baden-Württemberg, aaO, juris Rdnr 29-34; vgl. auch Greiser, aaO Rdnr 27).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2016 - L 11 AS 59/16
    Gegen diese gesetzlichen Rückzahlungsregelungen bestehen nach Überzeugung des erkennenden Senats und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung u.a. des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg (Urteil vom 28. September 2013 - L 3 AS 5184/12 -) keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Beschlüsse des erkennenden Senats vom 16. und 20. Januar 2015 - L 11 AS 1041/13 B und L 11 AS 441/13 B - im Ergebnis ebenso: Greiser in: Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 42a Rn 27).
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